Archiv der Kategorie 'Allgemein'

Der Airbus-Diehl

airbus-diehl

Über die Arbeitsplatz-Lügen in der Rüstungsindustrie und dem Airbus-Flugzeugbau

Willkommen im Diehl-Rüstungskonzern!

An die Dasell- und Mühlenberg-Kolleg│innen und alle anderen, die’s interessiert!
Ihr arbeitet jetzt zusammen als Küchen- und Toiletten-Ausrüster in einem der mächtigsten Rüstungskonzerne Europas – der Diehl-Stiftung, die neben Leopard-Panzerketten auch Streumunition produziert. Rüstung heißt heute natürlich nicht mehr Kriegswaffenproduktion, sondern Verteidigung und Sicherheit, eine euphemistische Umschreibung für Vernichtungswaffen, und Diehl wird so schlicht zum Nürnberger „Technologiekonzern“. Als Ex-Mühlenberg- und Dasell-Kolleg│innen seid ihr jetzt Rüstungskonzern-Mitarbeiter bei Diehl Aerosystems.
Dieses Diehl-Gemeinschaftsunternehmen mit dem französischen halbstaatlichen Rüstungskonzern ThalesGroup, die durch die Übernahme einiger Technologiesparten von AEG, Siemens, ABB und Bombardier mittlerweile zu einem Weltkonzern wurde. Beglückwünschen können wir Euch dazu natürlich nicht. Aber wir wollen die Gelegenheit nutzen, Euch auf einige Fakten und Hintergründe hinzuweisen.

Lügen – nichts als Lügen und leere Versprechungen
Auf einer Betriebsversammlung bei Dasell war Mitte letzten Jahres noch die Rede davon, dass man sich bis zum Jahresende schrittweise von 80 Leiharbeitskräften trennen wolle. Darauf wurde einer Handvoll LAKs (Leiharbeitskräften) gekündigt. Jetzt heißt es, die Belegschaft soll um 10% aufgestockt werden.
Im Abendblatt spricht der Geschäftsführer davon, daß er keine Meister für die Produktion finden würde, aber bei Dasell laufen viele Meister und Techniker im Betrieb herum, die als einfache Facharbeiter angestellt sind und von denen sich auch einige auf Vorarbeiter- oder Meisterstellen beworben haben. Mittlerweile wurden sie zu Alibi-Vorstellungsgesprächen eingeladen. Gesucht wurden dabei eher Motivationskünstler, die ihren Kolleg│innen freiwillige Mehrarbeit schmackhaft machen sollen. Über das Chaos in der Dasell-Produktion und den Ursachen für die immer wieder auftretenden Verzögerungen bei der Umsetzung der Vorgaben durch Airbus – wurde natürlich nicht gesprochen. [Hamburger Abenblatt, 29.10.2011 ]

„Ungarn hilft uns dabei“ – Die Stundenlöhne sind niedriger als in Deutschland
Um die zu steigernde Produktion und damit einhergehender Arbeitshetzte und Produktivitätssteigerung in den Griff zu bekommen, wurde von Diehl – bereits vor der Übernahme von Mühlenberg und Dasell! – ein neuer Betrieb aufgebaut: Diehl Aircabin Hungary Kft soll Teile in Ungarn produzieren, die einen hohen mechanischen Aufwand bei der Bearbeitung erfordern:
»Diehl Aerosystems wird zur Erschließung neuer Bezugsquellen für Materialien und Dienstleistungen … errichten, die Diehl Aircabin Hungary. Die Gesellschaft soll bereits 2011 die Produktion einfacher Kabinenteile wie Klimaverrohrung und Seitenverkleidungen aufnehmen.« Diehl-Bilanz 2010). Danach werden sie in das 1200 Kilometer entfernte Laupheim geliefert und fließen von hier in die Serienproduktion ein.
Rund 180 Jobs will Diehl binnen drei Jahren in Nyírbátor schaffen: „Es wird deswegen kein Arbeitsplatz in Laupheim abgebaut“, versichert von Borstel, Sprecher des Bereichsvorstands von Diehl Aerosystems: „Wir generieren das ausschließlich aus Wachstum.“ Diehl Aerosystems müsse sich im Wettbewerb globaler aufstellen: „Ungarn hilft uns dabei“. Die Stundenlöhne sind niedriger als in Deutschland. In Nyírbátor wurde ein Firmengebäude gekauft und modernisiert. Bereits Ende 2011 soll die Produktion anlaufen [Schwäbische Zeitung, 18.7.11]
Es dürfte klar sein, was das für den Produktionsstandort Finkenwerder (Dasell) bedeutet. Die rund 150 Leiharbeiter│innen – neudeutsch als LAKs (Leiharbeitskräfte) bezeichnet, um vom Schmuddelimage der Sklavenhändlerbranche wegzukommen – werden entlassen. Aber bisher werden bei Diehl weiterhin LAKs beschäftigt, wie bei bisher bei Dasell. Bis – ja bis vielleicht in Ungarn die Produktion steht und auf die Leiharbeitskräfte ganz verzichtet werden kann …

Änderung der Schichten – aus heiterem Himmel
Ganz plötzlich forderte dann Diehl-Dasell die Änderung der Schichtarbeit – statt zwei Schichten zu je 7 Stunden (35-Stunden-Woche) soll ab demnächst eine 4-Tage-Woche mit zwei Schichten zu 9 Stunden einegführt werden. Um Produktionsmängel und die steigende Auslastung zu bewältigen, sind bereits 7 Kollegen aus Laupheim (ehemaliger Airbus-Standort, gehört jetzt ebenfalls zu Diehl AeroSYSTEMS) eingetroffen, die durch Ex-Mitarbeiter von Mühlenberg und aus der zweiten Ex-Dasell-Betriebstätte Hausbruch, wo die Produktion von Gehäusen stattfindet, noch ergänzt werden sollen. Ob diese Facharbeiter nur kurtfristig umgesetzt werden oder sie LAK-Arbeitsplätze ersetzen sollen, ist unklar.
Und hier liegt die Idee des Airbus-Konzerns: die Umwandlung in einen Rüstungskonzern ist in vollem Gange. Dadurch, daß Diehl Schlüsselpositionen in der Zulieferung als „First Supplier“ übernimmt werden zukünftige Umstrukturierungen einfacher vonstatten gehen als mit mehreren kleinen, mittelständischen Zulieferbetrieben. Diehl ist Kriegswaffenproduktion – und der Militär-Airbus A400 ist da ein schönes Zubrot zu der übrigen reichhaltigen Paletten an Mord- und Tötungsmaschinerie, die Diehl im Programm anbietet! Aus diesem Grund werden auch nach der Übernahme von Dasell durch Diehl bisher keine Investitionen getätigt und keine Leiharbeiter│innen fest angestellt. Das würde die Kosten bei einer kurzfristigen Verlagerung natürlich erhöhen.
Der Betriebsrat von Dasell – jetzt Diehl Comfort Modules GmbH – forderte als Gegenleistung für die Zustimmung zur 4-Tage-Woche die Festanstellung von 5 der fast 150 Zeitarbeiter! Im Gegenzug peilt die Geschäftsleitung an, daß in der Endmontage nur noch 15% Zeitarbeiter│innen beschäftigt werden sollen – was auch nur wieder eine Umsetzung von LAKs in andere Abteilungen (Vormontage) bedeuten wird, da sonst die Produktivität gar nicht erhöht werden kann.
Die Geschäftsführung und BR einigten sich dann im Laufe dieser Woche darauf, bereits ab kommender Woche (also ab 16. Januar 2012!) – in der Endmontage nur für den A380 nach dem neuen Schichtmodell arbeiten zu lassen – freiwillig natürlich. Aber wer sich sperrt, bekommt massiven Druck vom Meister. Ob und welche Zugeständnissse die Geschäftsführung gemacht hat, konnten wir (noch) nicht in Erfahrung bringen.

IGM und ihr ‚Zukunftstarifvertrag‘ bei Airbus – ein Modell am Krankenbett des Kapitalismus!
Die IGM ‚kämpfte‘ zum Jahresbeginn – wie z.B. für einige marode Werften oder bei OPEL – bei Airbus gegen die stetig steigende Zahl von „Zeitarbeiter“ an, die sogenannte Produktionsreserve. In der deutschen Metallindustrie ist jeder zehnte Arbeitsplatz mittlerweile mit LAKs oder Lohnsklaven besetzt! Dafür hat auch die IGM die Verantwortung zu tragen, weil sie gegen diese Ausbeutung noch nie wirklich etwas unternommen hat. Sie hat diese Flexibilisierungsmaßnahmen seitens der Unternehmer nie ernsthaft bekämpft, denn die IGM gehört zu den DGB-Tarifpartnern der Zeitarbeitsunternehmer, die diese Niedriglöhne bereits 2003 per Zeitarbeitstarifvertrag mit eingeführt haben. Jetzt, nach zehn Jahren, kommt ihnen eine Quote von 20% von LAKs bei Airbus (der Zukunftstarifvertrag garantiert nämlich nur eine Festangestelltenquote von 80%!) als zu hoch vor. Donnerwetter – die Kapitalisten ziehen alle Register, um die Profite zu optimieren!
Und was machen die Kolleg│innen? Sie schnallen die Gürtel nach zehn Jahren Reallohnverlust nocheinmal enger – und helfen den Bossen – der IGM-Betriebsratschef Hinz nennt das dann »stärkere[n] Einbindung der Belegschaft in Veränderungen der Arbeitsorganisation«. Deshalb bot die IGM auch während der Verhandlungen seitens der Malocher│innen »strukturelle Maßnahmen [zur] Produktivitätssteigerung von 120 Millionen Euro für 2012« an, »was bis 2020 über 1,1 Milliarden Euro bedeute.« [taz, 7.10.2011]
Jetzt ‚kämpft‘ die IGM gegen den hohen Anteil an LAKs in der Flugzeugindustrie. Vom angestrebten Ziel ist sie dabei meilenweit entfernt. Denn bei den Demonstrationen und Warnstreiks bei Airbus ging es hauptsächlich um die Übernahme der Auszubildenden – und nicht um die Festanstellung und Übernahme der Zeitarbeiter│innen.
Ändert dieser ganze Rummel um „die Zukunft“ an unserer Ausbeutung etwas? – Airbus setzt weiterhin auf eine 8%ige Produktionsausdehnung bei gleichem Lohn. Ex-Dasell will sogar die Produktivität um 17% steigern – dafür möchte die IGM aber als gegenleistung eine Betriebskantine und andere nebensächliche Sozialleistungen – bei einer Leistungslohn-Bezahlung auf der Grundlage eines Grundlohnes von 106%! [Zukunftstarifvertrag-Entwurf bei Dasell]

Und im Hamburger Abendblatt hieß es am 29.1011: »Der Hamburger Airbus-Zulieferer Dasell ist auf Wachstumskurs: Der Waschraum-Hersteller mit aktuell rund 500 Beschäftigten will in den nächsten Jahren das Personal um fast zehn Prozent aufstocken. Denn vorgesehen sei, angesichts der steigenden Fertigungsraten bei Airbus die Bordtoiletten-Produktion von etwa 2250 Stück in diesem Jahr auf 2650 Einheiten im Jahr 2013 hochzufahren, sagte Dasell-Chef Holger Hafner.« Das ist eine Steigerung von 17%!

Ob Power 8 oder Siduflex: die Lohndrückerei bei Airbus
»Angesichts der starken Nachfrage nach diesen Flugzeugen stehen Mewes und seine Kollegen vor einer Herausforderung: Bis Ende 2012 soll die konzernweite Produktionsrate von Jets der A320-Familie auf 42 Maschinen im Monat zunehmen; derzeit werden 38 bis 40 Flieger gefertigt. Damit soll ein Rumpf künftig schon nach sechseinhalb Stunden komplettiert sein. Steigende Produktivität soll dabei helfen, die höhere Fertigungsrate zu bewältigen.«
Und: »Auf steigende Mitarbeiterzahlen setzt auch Jan-Marcus Hinz, Betriebsratschef von Airbus in Hamburg. Er verweist dazu auf den neuen „Zukunftstarifvertrag“. Darin ist unter anderem festgelegt, dass mindestens 80 Prozent aller Arbeiten in den bestehenden Flugzeugprogrammen von fest angestellten Airbus-Beschäftigten geleistet werden müssen. Der Vertrag markiert aber nach Auffassung von Hinz vor allem den „Beginn eines Kulturwandels im Unternehmen“ mit einer stärkeren Einbindung der Belegschaft in Veränderungen der Arbeitsorganisation. Denn, so argumentiert Hinz: „Keiner kann besser optimieren als die Mitarbeiter selbst.“ Dies habe man inzwischen auch im Management erkannt.« [Hamburger Abendblatt, 16.12.2011]

‚Rote‘ Suventionen für den Diehl-Rüstungskonzern?
»Dasell gehört ebenso wie der Hamburger Bordküchenhersteller Mühlenberg mit etwa 200 Beschäftigten zur Nürnberger Diehl-Gruppe. Bei einem Besuch bei Dasell sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch gestern, vor allem die mittelständischen Zulieferer stünden vor Herausforderungen. Denn sie müssten ihre Kapazitäten ausbauen, während sich die Kredite wegen der erhöhten Eigenkapitalanforderungen an die Banken verteuern könnten. Der Senat müsse die Zulieferer bei der Finanzierung unterstützen, so Horch zum Abendblatt. Eine wesentliche Rolle dabei solle die geplante Hamburgische Investitions- und Förderbank spielen.« [Hamburger Abendblatt, 29.10.2011]

Auch dies ist wirklich eine Lachnummer. Die ‚rot‘ regierte freie Hansestadt Hamburg unter ihrem Vorturner Olaf Scholz will einen Rüstungskonzern aus Steuergeldern subventionieren, weil er ein „mittelständischer Zuliefer“ von Airbus sei. Einerseits den Export von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien kritisieren und – anderseits dem Familienclan Diehl Geld in den Hintern blasen, der allein 2010 fast 90 Millionen Euro Gewinn aus den Arbeiter│innen ihrer Betriebe herausgepreßt hat! •

Stand: 13. Januar 2012

A S G │ VAB Hamburg-Altona
Anarchosyndikalistische Gruppe – Vereinigung aller Branchen

Anhang
Der Rüstungskonzern Diehl – Informationen aus seinen Bilanzen

Konzern-Aufsichtsratsmitglied Werner Diehl – Sohn des Wehrmachtsausrüsters Karl Diehl – erhielt am 11. Juli 2008 aus den Händen des damaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein den bayrischen Verdienstorden. Diehl gilt als traditionsreiche Firma, schon im Zweiten Weltkrieg produzierten KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter in dem »Kriegsmusterbetrieb« Zünder für Wehrmachtsbomben.

»Luft-Lenkflugkörpers IRIS-T SL (Surface Launched), das transatlantische Beschaffungsprogramm des Schiffsverteidigungsflugkörpers RAM und der erfolgreiche Abschluß des Entwicklungsvorhabens SMArt 155-Payload für die gelenkte Artillerierakete GMLRS bei. Mit der Demonstration des Boden-Luft-Flugkörpers IRIS-T SL im scharfen Schuß, dem Einsatz eines aktiven Schutzsystems auf dem Fahrzeug DINGO 2, dem erfolgreichen Schuß einer gelenkten Mörsermunition sowie der ersten Auslieferung eines Counter-IED (Improvised Explosive Devices) –Systems für den Konvoischutz wurden wichtige Weichen für die strategische Ausrichtung des Unternehmens gestellt. Strategisch ebenfalls bedeutend ist die Unterzeichnung einer ersten Vereinbarung zur Gründung eines deutsch-französischen DIRCM-(Direct Infrared Counter Measure)-Unternehmens, das den Grundstein für die Entwicklung eines modernen Schutzsystems für die Luftfahrt bildet. Es soll erstmals beim neuen militärischen Transportflugzeug A400M zum Einsatz kommen. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme einer neuen Produktionslinie für Infanterieflugkörper konnten die ersten Systeme vom Typ Mells/Spike der Bundeswehr übergeben werden. Zusammen mit verschiedenen Mittelkalibermunitionen bildeten sie die Basis für weitere Serien-Beauftragungen in den kommenden Jahren. Mit der Errichtung eines Gebäudekomplexes für die Systemintegration von Flugkörpern und Startfahrzeugen wurden die Fertigungskapazitäten in Überlingen nochmals erweitert.«
• Diehl-Bilanz 2010 – elektronischer Bundesanzeiger

»Diehl BGT Defence ist Generalunternehmer dieses europäischen Flugkörperprogramms mit den Nationen Deutschland, Griechenland, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien. Inzwischen dient IRIS-T als Standardbewaffnung für die Kampfflugzeuge der europäischen Programm-Nationen.
Zu den Exportkunden zählen Österreich, Südafrika, Saudi-Arabien und Thailand. Während der Fußball-WM nahmen Kampfflugzeuge der Südafrikanischen Luftwaffe, ausgerüstet mit IRIS-T-Lenkflugkörpern, die Luftraumüberwachung wahr. Diehl-Technologie befindet sich in einer Vielzahl von Flugkörpern für den Einsatz in der Luftverteidigung, Infanterie oder auf hoher See.
« [ http://www.diehl-bgt-defence.de/ ]

»Thales Deutschland is headquartered in Stuttgart and is Thales Group’s third largest national subsidiary. The company employs 6,000 persons at 24 locations and carries out its own manufacturing and development. In 2010, Thales Deutschland generated sales of EUR 1.39 billion, of which 75 percent were German value added. «
[ http://www.thalesgroup.com/germany/about_us/ ]

► Und ganz aktuell: Schöne Waffen für Athen – DIE ZEIT 2/2012 vom 5.1.2012

barrikade

ASG Hamburg

Moin,

auf unserem Treffen in Harburg hat sich der ASK in ASG Hamburg umbenannt – wir sind nur kein kleiner „Kreis“ von Genossen mehr, sondern verstehen uns als Anarchosyndikalistische Gruppe Hamburg, die den gesamten Wirtschaftsraum Hamburg [Groß-Hamburg seit 1937 bekanntermaßen] als Aktions- und Organisationsgebiet versteht.

Ihr werdet von uns mehr hören!

Hamburg, den 10. Januar 2012

Veranstaltung 17. September 2011

MEXIKO: Punk, Autonomie und freie Kultur

Am kommenden Sonnabend, dem 17.9. ab 19 Uhr findet folgende Veranstaltung zu Mexiko in der LOBUSCH in Altona statt. Sie wird unterstzützt vom Cafe Libertad Kollektiv eG und dem ASk │ VAB Hamburg-Altona.

mexikopunk1

Hier der ganze Flyer zum download: mexikopunk

75 Jahre Spanische Revolution

75 Jahre Spanische Revolution
Deutsche Nazis und der Putsch Francos
– 17. Juli 1936 auf den Kanarischen Inseln

Vorgeschichte: Die Kanarischen Inseln sind deutsch!?
Der Konsul von Santa Cruz de Tenerife, JAKOB AHLERS (Hamburg 1876-Tacoronte, Teneriffa 1950), führte seit 1906 eine Compañía Consignataria de Buques am Hafen. Außerdem war er Generalvertreter für deutsche Produkte wie Reifen, Bankgeschäfte und Agentur für die Linienschiffahrt. Seit dem I. Weltkrieges war er als U-Boot-Tankwart auf den Kanaren stationiert. Als Reserveoffizier und Unternehmer nutzte er seine Möglichkeiten: er wurde zum größten Grundbesitzer von Orotava. In den 1920er Jahren hatte er seine Geschäfte einschließlich Kohlen- und Ölverkäufe mit der deutschen Heimat und den Kanarischen Inseln monopolisiert; außerdem war er im Nachrichtendienst für das OKM (Oberkommando der Marine) tätig. Anzeigen seiner Firma finden sich in allen Zeitungen Teneriffas von 1909-1963.
ahlers 1909Anzeige von 1909

Die Deutschen Anarchosyndikalisten im Ausland (DAS), die nach dem Beginn der Revolution 1936 in Barcelona die reichsdeutsche Botschaft mitsamt ihren NSDAP-Verbindungen ausgehoben hatten, dokumentierten in ihrem Schwarz-Rot-Buch von 1937, daß für HITLER auch die Deutschen im Ausland zum Territorium des das III. Reich zählten.
Gaceta de Tenerife - 28.11.1933
Gaceta de Tenerife – 28.11.1933

Als nach dem Abschluß des deutsch-spanischen Handelsabkommens von 1924 im Januar 1925 Verhandlungen über den Bau von U-Booten nach deutschen Plänen anstanden, reiste der spätere Admiral CANARIS mit dorthin, um auch dort ein neues Netz von V-Männern aufbauen. Dabei reaktivierte er teilweise seine Agenten aus dem I. Weltkrieg. In den nächsten Jahren reiste CANARIS wiederholt wegen der geheimen Rüstungszusammenarbeit und zum Aufbau eines Geheimdienstnetzes nach Spanien. Dabei kam es zu Kontakten bis in höchste Staatskreise, unter anderem traf er auch mit KÖNIG ALFONSO XIII. zusammen. Er vermittelte auch Kredite für eine spanische Werft, die in die U-Boot-Baupläne involviert war. CANARIS fungierte als eine Art inoffizieller Marineattache.
Anfang 1928 handelte er mit General BAZAN, dem Chef der spanischen Sicherheitspolizei (Jefe de la Seguridad), ein Geheimabkommen über die Zusammenarbeit der Polizei im Reich und Spanien aus. Dieses Geheimabkommen wurde am 17. Februar 1928 unterschrieben. Im Mai war CANARIS in Argentinien zu Hintergrund-Gesprächen über eine verdeckte Rüstungszusammenarbeit von Argentinien mit Spanien und dem Deutschen Reich. Dennoch langte es trotz intensiver Bemühungen nur zum Bau eines U-Boots in Spanien. Die spanische Marine stellte der deutschen immerhin eigene U-Boote für Versuche und Manöver zur Verfügung. Als im April 1931 in Spanien die II. Republik ausgerufen wurde, fand die Zusammenarbeit vorerst ihr Ende.
Der CNT-Genosse und Generalsekretär der Regionalföderation der Kanarischen Inseln, MANUEL PEREZ (1), kommentiert die ökonomischen Verhältnisse kurz vor Beginn des Putsches und der Revolution so :
»Im Jahre 1934 gab es unzweifelhafte Beweise, dass die Insel Kanarias eine deutsche Insel war. Es existierte in Santa Cruz de Tenerife nicht ein Hotel, nicht ein Touristenzentrum, dass einem Spanier oder einem Inseleinwohner gehörte. Alles war Eigentum der Deutschen. Die Metallwerkstätten, die Transportunternehmen, die Schiffahrt, die Industrie, der Handel, das wirtschaftliche Leben war unter der absoluten Kontrolle Deutschlands …
Mehr noch: der deutsche Generalkonsul in Santa Cruz de Tenerife JAKOB AHLERS war der grösste Grundbesitzer in Orotava, kurz, Kanarias war eine deutsche Kolonie… für Hitler.«
(2)

Der Putsch vom 17. Juli 1936
Leider scheiterte der Attentatsversuch von CNT- und FAI-Genoss~innen gegen FRANCO in der Nacht zum 14. Juli 1936 durch Verrat. Genossen der Defensa Confederal de Canarias der CNT und der Federación Anarquista Ibérica hatten erfahren, daß FRANCO sich an einem bevorstehenden Putsch beteiligen wollte. ANTONIO TEJERA ALONSO «ANTOÑÉ» und MARTÍN SERAROLS TRESERRAS «EL CATALÁN» wurden am 9. Januar 1937 aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Comité de Defensa Confederal erschossen.(3)
antone - cnt
«ANTOÑÉ» [mit einen Kreuzchen markiert]

Als am 17. Juli 1936 der Militärputsch begann, lag der Hauptteil der rebellierenden Truppen in Spanisch-Marokko. Da die spanische Marine republiktreu war, bat FRANCO das Deutsche Reich um zehn Transportflugzeuge, um Truppen nach Spanien zu fliegen. Der 1935 zum „Abwehrchef“ ernannte Admiral CANARIS gilt als Hintermann der deutschen militärischen Unterstützung des Putsches; er erreichte nach intensiven Gesprächen vom 25. und 26. Juli mit HITLER und GÖRING, daß zwanzig Ju 52 der Lufthansa nach Tétouan in Spanisch-Marokko entsandt wurden. FRANCO übernahm die Führung der meuternden Militäreinheiten in Nordmarokko und wurde von einer deutschen Lufthansa-Maschine nach Spanien geflogen.
Später war CANARIS mit dafür verantwortlich, daß deutsche Kampfverbände, die angeblichen Freiwilligen der Legion Condor, nach Spanien geschickt wurden. Anfangs liefen Meldungen der Putschisten, die getrennt waren und über unzureichende Funkanlagen verfügten, über die deutsche Abwehr.
Die Abwehr übernahm außerdem die Gegenspionage der Legion Condor. Als Teil der Abwehr wurde die Geheime Feldpolizei (GFP) aus Beamten der GeStaPo gegründet. In Spanien wurde eine Einheit der GFP mit 30 Mann und der Bezeichnung „S/88/Ic“ eingesetzt. Diese Einheit arbeitete eng mit dem Geheimdienst der FRANCO-Truppen (Servicio Informacion Policia Militar) zusammen. Einer der Schwerpunkte der Arbeit in Spanien war die Verfolgung von Deutschen, die in den Internationalen Brigaden kämpften. Eine Vereinbarung mit FRANCO regelte die Übergabe gefangener deutscher Kämpfer der Internationalen Brigaden an die GFP. Einige dieser Gefangenen wurden bereits in Spanien ermordet, die meisten mit Einverständnis der spanischen Putschgeneräle ins Deutsche Reich verschleppt, um dort entweder vor den Volksgerichtshof gestellt zu werden oder sofort im KZ zu landen.

Deutsche Nazis helfen beim Aufbau
Die deutschen Nazis halfen beim Putsch der Generäle – sie errichteten sofort Konzentrationslager für diejenigen Deutschen, die den Nationalsozialismus ablehnten. Auf den Kanaren lebten damals über 650 Deutsche, die alle durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und die NSDAP-Auslandsorganisation kontrolliert wurden. Seit der Machtübernahme HITLERS am 30. Januar 1933 wurden die Firmen des Konsuls AHLERS auf Teneriffa und das WOERMANN-Haus auf Gran Canaria zu Zentralen der Nazi-Operationen. (4) Zu diesem Zeitpunkt liefen allein acht deutsche Schiffahrtslinien die Inseln regelmäßig an. Deutsche Ingenieure und Marine-Experten kontrollierten den Bau der neuen Hafenmolen.
Auf Gran Canaria kam es zu einem kurzen bewaffneten Widerstand in dem Städtchen Telde, u.a. mit der deutschen Kommunistin ELSA WOLF, die später an die Gestapo übergeben wurde, während ihre Mitkämpfer hingerichtet wurden.
Auf Teneriffa kam es zu einem zweiwöchigen Generalstreik, erst am 23. Juli setzte sich das Militär durch. Die Putschisten errichteten Konzentrationslager in Gando, La Isleta, Fyffes, Paso und auf in den Häfen liegenden Schiffen. (5)
KZ Fyffes
Die Anhänger der Republik und die Revolutionäre pferchte man u.a. im Kaufhaus Fyffe zusammen, das sich in der Nähe des heutigen Fußballstadions von Santa Cruz de Tenerife befand. Dort mussten die Gefangenen abwarten, bis man sie im Barranco del Infierno, der „Höllenschlucht“, in Adeje im Süden Teneriffas (heute ein beliebtes Wanderziel), gruppenweise exekutierte. Andere wurden auf dem Gelände der Raffinereie CEPSA in Santa Cruz erschossen.
Am 23. Januar 1937 wurden 19 Mitglieder der CNT erschossen. (6) Ingesamt ermordeten die „Morgengrauenbrigaden“ (brigadas de amanecer) der Franquisten um 2.700 Menschen, die meisten „verschwanden“ (desaparacidos) – es gab 122 Todesurteile.

CEPSA-Öl für das faschistische III. Reich
Von 1934 bis 1938 wirkte das Schiffsversorgungsnetzwerk Etappendienst der Gestapo daraufhin, dass die Compañía Española de Petróleos (CEPSA) Rohöl aus Lateinamerika und den USA bekam, damit das III. Reich im Fall eines Krieges mit Frankreich mit Erölprodukten versorgt werden konnte.
Im Juli 1938 wurde auf Vorschlag von CANARIS ein Reptilienfonds von 11,5 Mio. Reichsmark vom Oberkommando der Kriesgmarine (OKM) für Öleinkäufe in Städten wie Amsterdam, London und Zürich verteilt. Von diesem Geld wurden 1,5 Mio. Reichsmark in Spanien und eine Mio. auf den Kanarischen Inseln deponiert. Am 17. April 1939 vereinbarten CANARIS und HERRMANN GÖRING, dass für den Nachrichtendienst in Spanien US$ 96.000 und für Marineausrüstung US$ 600.000 jährlich aufgewendet werden. Weltweit wurde für den Etappendienst US$ 1.480.000 jährlich aufgewendet.
Am 26. August 1938 kam es im Außenministerium zu einem Gespräch über die Rolle Spaniens, um Deutschlands Hauptproblem der Ölversorgung zu beheben. Einer der Teilnehmer war Konsul AHLERS. FRANCO hatte ihn schon im August 1936 durch seinen Kommandanten auf den Kanarischen Inseln um spezielle Maschinen zur Erhöhung der Munitionsproduktion gebeten. Außerdem standen AHLERS die Bankenverbindungen des OKM zur Verfügung, um heimlich Kapital zu verteilen, um Öl, Kohle und Information zu kaufen.
Außer AHLERS waren an dem Gespräch über das Ölproblem der Deutschen Marine Ministerialrat DR. FRITZ FETZER vom OKM, Legationsrat WINZER vom Wirtschaftsministerium sowie KARL SCHWENDEMANN vertreten, Chef der politischen Abteilung für Spanien und Portugal im Auswärtigen Amt. Die Marine hatte vorgeschlagen, Öl aus Mexiko zu kaufen, um es in der Hauptölraffinerie in Santa Cruz de Tenerife zu verarbeiten. Sie hofften, so die Pläne der britischen Shell zu durchkreuzen, Kontrolle über die spanische Raffinerie zu erhalten. Grund war die mexikanische Enteignung von Shell und Standard Oil im März 1938. Die Deutschen wollten ein dreiseitiges Tauschgeschäft einfädeln: Mexikanisches Rohöl als Bezahlung für deutsche Tankschiffe und den Transport zur Raffinerie auf den Kanarischen Inseln. Die fertigen Erdölprodukte sollten dann von Spanien mit Profit für die Versorgung der deutschen U-Boote an Deutschland verkauft werden. Dafür sagte das III. Reich zu, dass das Oberkommando der Marine 50 Prozent des Kapitals der CEPSA aufkaufen würde.
Während des Bürgerkrieges hatte die Legion Condor kein Versorgungsproblem mit Flugbenzin, da die Royal Dutch Shell, Texas Oil Company und die Standard Oil Company lieferten. 1938 wurde Spanien eines der vier weltweiten Zentren des Etappendienstes. Man baute dort die umfassendste Marineversorgung außerhalb des III. Reichs auf.
Als die katalanische Offensive FRANCOS ihren Höhepunkt im Dezember 1938 und Januar 1939 erreichte, sah CANARIS voraus, dass die Legion Condor bald zurückgezogen würde, und dass neue Vorbereitungen getroffen werden müssten, um den deutschen Marine-Nachrichtendienst in Spanien zu koordinieren. Am 12. Januar 1939 kam Leutnant ROLF RÜGGEBERG in Burgos mit dem Flugzeug an, um eine spanische Bitte nach Ausbildern für die Marineschule in Cadiz zu überbringen.
»Gegen deutsche Stahlfertigprodukte sollte die auf den kanarischen Inseln gelegene „neuzeitige und sehr leistungsfähige“ Raffinerie des outsiders CEPSA mit mexikanischem Rohöl beliefert werden; als Derivate waren Benzin, Flugbenzin, Diesel und Heizöl vorgesehen, die ins Deutsche Reich transportiert werden sollten. Anders als IG Farben, Heer und Luftwaffe, sah die Kriegsmarine, die die Kanaren in ihre strategischen Überlegungen eingebaut hatte, im ozeanischen Transport keinerlei Sicherheitsprobleme. Zum Abschluß von Verträgen mit der CEPSA wurde denn auch im Mai 1938 ein Sachbearbeiter des OKM auf die Kanarischen Inseln entsandt.« (7)

Die CEPSA war ursprünglich eine Gesellschaft, bei der der spanische Staat nur eine Minderheitsbeteiligung hielt. FRANCO erneuerte dessen Förderkonzession 1947 und bis 1977 hielt der Staat mehr als 50% des Aktienkapitals. Gebaut wurde die erste CEPSA-Ölraffinerie zwischen April und November 1930 – auf einem Grundstück des deutschen Konsuls AHLERS. Sie konnte 5.000 Barrels Rohöl am Tag verarbeitet, das aus Venezuela importiert wurde. Noch 1941 lieferte die us-amerikanische Standard Oil Company Treibstoff nach Teneriffa und versorgte damit deutsche U-Boote. (8)

Die Kanaren werden ein deutsch-italienischer Flottenstützpunkt (1942/43).

Ahlers heute
Ahlers heute – Santa Cruz de Tenerife, Avenida 3 de Mayo, 30 – 2010

Folkert Mohrhof
Eine ausführliche Würdigung der Person des Konsuls JAKOB AHLERS folgt in der sechsten Ausgabe (November 2011) der BARRIKADE.

Anmerkungen:
(1) MANUEL PEREZ FERNANDEZ – a mediados de 1932 se traslada a Canarias (dirige el periódico En Marcha, está al frente de la secretaría general de la CNT isleña y conferencia 1-5-1933 en Santa Cruz)
(2) MANUEL PEREZ, Vier Monate auf dem faschistischen Mallorca. Tatsachenbericht eines spanischen Kameraden; in: Die Soziale Revolution, Nr. 10, März 1937 In der redaktionellen Vorbemerkung zum Artikel heißt es: »MANUEL PEREZ ist eine der sympatischsten Gestalten der spanischen anarchistischen Bewegung. Tischler von Beruf kämpfte er von Jugend auf für die Sache der Konföderation [CNT]! Jahre brachte er im Exil zu. 1931 reorganisierte er die Bewegung im Baskenland. Arbeitslos, verliess er die Region und ging nach den kanarischen Inseln, wo er eine völlig neue Regionalföderation aufbaute. Man rief ihn, um seine Gaben besser auszunützen, als Redakteur von SOLIDARIDAD OBRERA nach Barcelona.«
(3) http://www.laopinion.es/tenerife/2010/07/14/franco-tenia-morir-tenerife/294562.html
(4) The Nazi Conspiracy in Spain, London 1937
(5) CARLOS MÜLLER, Die Kanarischen Inseln, Celle 2005
(6) http://es.wikipedia.org/wiki/Proceso_a_la_C.N.T._19_fusilados_el_23_de_enero_de_1937
(7) TITUS KROCKEL, Geologie und deutsche Ölpolitik 1928 bis 1938. Die frühe Karriere des Erdölgeologen Alfred Theodor Benz, Berlin 2003 (Diss.) http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2003/674/pdf/kockel_titus.pdf
(8) ULRICH VÖLKLEIN, Geschäfte mit dem Feind. Die geheime Allianz des großen Geldes während des Zweiten Weltkriegs auf beiden Seiten der Front, Hamburg-Wien 2002

1. Mai 2011

Heraus zum 1. Mai 2011 !

mai11

Anti-DAF-Kampagne

Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt Arbeitsfront.

FAU-Gewerkschaften positionieren sich zur Gesetzesinitiative in Sachen Tarifeinheit

Als Reaktion auf die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassene Tarifpluralität haben der Arbeitgeberverband BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine gemeinsame Initiative zur gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit gestartet. Der Vorstoß wurde von verschiedenen Parteien und RegierungsvertreterInnen ausdrücklich begrüßt, so dass in absehbarer Zeit mit einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Wir als BasisgewerkschafterInnen aus der FAU lehnen diese Initiative und entsprechende Gesetzesvorhaben entschieden ab.

Allein schon die Tatsache, dass sich die DGB-Gewerkschaftsspitze mit der Arbeitgebervertretung hinter verschlossenen Türen trifft, um sich auf eine Reglementierung von Tarif- und Streikrecht zu verständigen, sollte bei Beschäftigen und GewerkschafterInnen die Alarmglocken läuten lassen. Gewerkschaften haben schließlich die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen, die denen der ArbeitgeberInnen diametral entgegenstehen.

Wir sehen in dieser Initiative einen schweren Angriff auf das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit, aber auch auf die Tarifautonomie, womit sich einerseits der DGB sein bröckelndes Monopol vor unliebsamer Gewerkschaftskonkurrenz schützen möchte und zum anderen die Arbeitgeber die Ruhe in den Betrieben und dadurch niedrige Löhne sichern wollen. Im Sinne der Bundesregierung ist der Vorstoß wiederum, weil sie damit ihre aggressive Standortpolitik fortsetzen kann, die auf Niedriglöhnen und geringen Streiktagen basiert. Die Interessen der Beschäftigten bleiben dabei auf der Strecke. Einen solchen Angriff auf die Arbeiterrechte werden wir nicht kampflos hinnehmen.

Angriff auf Koalitionsfreiheit und Streikrecht

Die Vorschläge von BDA/DGB legen Hand an die Koalitionsfreiheit, da sie für kleinere Gewerkschaften die freie Betätigung erschweren würden. Die zahlenmäßig kleineren Gewerkschaften wären in ihrer Funktion entscheidend behindert, da sie keine Tarifverträge erkämpfen dürften. Ihr Streikrecht würde also eingeschränkt. Gerade aus diesem Grund hatte das BAG festgestellt, dass die Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.

Dementsprechend melden sich zunehmend Verfassungsrechtler und Arbeitsrechtsexperten kritisch zu Wort, die die Auffassung vertreten, dass ein derartiger Gesetzesvorstoß mit der verfassungsmäßigen Koalitionsfreiheit kollidiert. Denn das Recht, über Kollektivverträge verhandeln und für diese streiken zu dürfen, ist wesentlicher Bestandteil jener Koalitionsfreiheit, wie es auch die – im übrigen von der BRD ratifizierten – Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO vorsehen.
Zudem würden die Beschäftigten mehr denn je unter Druck gesetzt, einer bestimmten Gewerkschaft beizutreten, wenn sie in den Genuss des vollen Streik- und Tarifrechts kommen wollen. Auch die negative Koalitionsfreiheit würde also in Mitleidenschaft gezogen.

Noch mehr staatliche Einmischung in Arbeitskonflikte

Eingeschränkt wäre auch die Tarifautonomie: die (relative) Nichteinmischung des Staates in Tarifauseinandersetzungen. Denn diese wären durch staatliche Gesetze für Minderheitenorganisationen tabu. Zudem würden die Gerichte zunehmend in die Auseinandersetzungen eingreifen, um über deren „Legalität“ zu urteilen. Dass DGB/BDA argumentieren, ausgerechnet mit dem von ihnen geforderten staatlichen Eingriff die Tarifautonomie zu „sichern“, ist geradezu bizarr.

Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass das Recht auf Streik in der BRD ohnehin sehr bescheiden ist. Neben Konstrukten wie der „Tariffähigkeit“, mit denen z.B. kämpferische Basisgewerkschaften in ihrem Handlungsspielraum und ihren Rechten drastisch eingeschränkt werden können, zählt zu den bundesdeutschen Eigenheiten vor allem die Verquickung von Tarif- und Streikrecht, was Streiks nur bei tariflich regelbaren Forderungen zulässig macht, aber auch die Belegschaften an „anerkannte“ Gewerkschaften bindet, da nur über diese Tarifverträge abgeschlossen werden dürfen. Auch Einstweilige Verfügungen finden immer wieder Anwendung, um streikwillige Gewerkschaften die Hände zu binden. So bleibt Deutschland auch nach dem BAG-Urteil ein Entwicklungsland in Sachen Streikrecht. Die bedingte Öffnung der Gewerkschaftsfreiheit durch das BAG ist zumindest ein erster Schritt und darf auf keinen Fall rückgängig gemacht werden.

Dubioses Mehrheitsprinzip

Das vorgesehene Mehrheitsrecht führt bei seiner Umsetzung in den Betrieben gleich zu mehreren Problemen. Wie soll eine brauchbare Regelung zur Feststellung der Gewerkschaftsmitglieder in den einzelnen Betrieben aussehen? Eine Offenlegung der Organisationsstärke wäre kontraproduktiv für die Beschäftigten und würde vielmehr einen enormen Nutzen für die Arbeitgeberseite bringen, die darüber die Gewerkschaftsmitgliedschaft von Beschäftigten in Erfahrung bringen könnte.
Der Vorschlag von DGB/BDA, dass im Betrieb vertretene Gewerkschaften regelmäßig eine Liste ihrer Mitglieder bei NotarInnen zu hinterlegen haben, die dann im Konfliktfall mit Listen der ArbeitgeberInnen verglichen werden, würde die Gewerkschaften noch weiter in ein kostenintensives bürokratisches Korsett zwingen und ihre Beweglichkeit und Lebendigkeit einschränken. Hier wirkt der Vorstoß von DGB/BDA sogar regelrecht unbeholfen.

Schwächung von Gewerkschaftsmacht

Das Prinzip des Mehrheitsrechtes könnte die Gefahr in sich bergen, dass sich die Nicht-Organisierten als die Mehrheit in einem Betrieb herausstellen und die ArbeitgeberInnen und die Gerichte mit diesem Argument einen Tarifvertrag ganz ablehnen. Eine solche Auslegung würde zur Tradition der deutschen Arbeitsgerichte passen. Ein entsprechendes Gesetz könnte also zum Türöffner für tariffreie Zonen werden.
Wir meinen auch, dass die mitgliederstärkste Organisation nicht im jeden Fall auch die stärkste Gewerkschaft ist. Das ausschließliche Kriterium der Quantität führt dazu, dass die Frage der Tarifmächtigkeit gänzlich entkoppelt wird von der reellen Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft. Es gibt genügend Beispiele, die zeigen, dass eine kleinere Gewerkschaft durch einen höheres Aktivitätsniveau, einen stärkeren Kampfeswillen und durch lebendigere Strukturen bessere Tarifverträge erzielen kann, während mitgliederstarke Gewerkschaften sich nicht selten als handlungsunfähig erwiesen haben.

Friedenspflicht zur Knebelung von Belegschaften

Es ist absehbar, wohin die Reise gehen soll. Auch wenn in vereinzelten Bereich auch der DGB in eine Minderheitenposition rutschen kann, werden die DGB-Gewerkschaften i.d.R. Verträge mit den ArbeitgeberInnen aushandeln, wodurch alle anderen Gewerkschaften geknebelt wären. Damit wäre eine neue Form der Friedenspflicht in den Betrieben eingeführt, bei der Mitglieder anderer Gewerkschaften zwangsweise durch Gesetz an den einzig gültigen Tarifvertrag in einem Betrieb gebunden werden. Hier stellt sich auch die Frage der Laufzeiten: Eine Gewerkschaft könnte z.B. sehr lange Laufzeiten festlegen und damit die betreffende Belegschaft dauerhaft knebeln. Denn ob die Friedenspflicht ohne Wenn und Aber für die Laufzeit des Vertrages gilt oder ob diese hinfällig wird, wenn die vertragsschließende Gewerkschaft die Mehrheit verliert, ist weiterhin unklar.
Es muss jedoch immer und grundsätzlich möglich sein, durch Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen bessere Arbeitsbedingungen bzw. höhere Löhne durchzusetzen. In dieser Hinsicht wurden mit dem BAG-Urteil tatsächlich mehr Möglichkeiten zugelassen. Denn durch das BGA-Urteil sind enttäuschte Belegschaften nunmehr nicht länger an die Friedenspflicht eines dürftigen Tarifvertrages gebunden. Sie könnten sich in anderen oder neuen Gewerkschaften zusammenschließen, um bessere Bedingungen zu erkämpfen. Dieses Mehr an Selbstbestimmung fürchten offenbar die ArbeitgeberInnen als auch der DGB.

Falsche Maßstäbe für Gewerkschaften

Wir stellen uns grundsätzlich dabei die Frage: Warum soll bei mehreren Tarifverträgen in einem Betrieb eigentlich derjenige der mitgliederstärksten Gewerkschaft maßgeblich sein und nicht der mit den für die Beschäftigten besten Regelungen? Warum also orientiert sich nicht der DGB in Sachen Tarifeinheit zumindest an dem sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch im Tarifrecht verankerten Günstigkeitsprinzip?

Dumpingtarifverträge und Belegschaftsspaltungen, gegen die sich der DGB zu wehren vorgibt, wären damit ausgeschlossen. Auch das Streikrecht würde dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen, weil es das Recht jeder nicht vertraglich gebundenen Gewerkschaft wäre, jederzeit einen besseren Tarifvertrag zu erkämpfen. Dass der DGB aber die Tarifeinheit herstellen will, indem alle anderen Gewerkschaften an die Friedenspflicht der stärksten Gewerkschaft angebunden werden sollen, verweist darauf, dass es ihm um eigene Interessen und nicht die der Belegschaften geht.

Einheit als Selbstzweck

Gerne hantiert der DGB mit den Vorwürfen der Spaltung und Schwächung von Belegschaften. Es ist jedoch eine Tatsache, dass die DGB-Gewerkschaften selbst massiv zu einer solchen Spaltung und Schwächung beigetragen haben: Die Lohnquote – der Anteil der Löhne am gesamten volkswirtschaftlichen Einkommen – ist in den letzten Jahrzehnten drastisch gesunken ist, und die Stagnation des Reallohnes, bei gleichzeitiger Zunahme der Produktivität sowie der Gewinne, wird von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors, der Leiharbeit, der befristeten Beschäftigung und der Verschlechterung der Situation von Erwerbslosen begleitet.
All dies hat der DGB, der trotz seiner Einheit und Mitgliederstärke zu den streikfaulsten Gewerkschaften der Welt gehört, kampflos hingenommen und zum Teil sogar – wie in der Leiharbeit – vertraglich unterfüttert. Die beschworene Einheit kann kein Selbstzweck sein, denn was haben die Beschäftigten von einer „Einheitsgewerkschaft“, die ihre Interessen nicht vertritt? Freilich erstreben auch wir eine Einheit der Beschäftigten. Diese herzustellen ist aber die Aufgabe der Gewerkschaften und nicht die des Gesetzgebers. Eine Gewerkschaft, die ernsthaft für die Interessen der Beschäftigten eintritt, wird am ehesten die Belegschaften einigen.

Impulse durch Pluralität

Gerade der etwas kämpferischere Auftritt der Fachgewerkschaften hat in den letzten Jahren Bewegung in die deutsche Tariflandschaft gebracht. Diese Beispiele zeigen, dass eine Gewerkschaftsvielfalt dazu beitragen kann, die Situation für die Beschäftigten zu verbessern und bessere Verhandlungsergebnisse herauszuschlagen. Reale gewerkschaftliche Alternativen für die von ihrer jeweiligen Gewerkschaft enttäuschten Beschäftigten sind für diese eher ein Gewinn.
Sicherlich halten auch wir die berufsständische Organisierung der Fachgewerkschaften für suboptimal, anerkennen aber deren klare Grenzziehung zwischen ArbeitgeberInnen und Beschäftigten. Vor allem muss es das Recht einer jeden Arbeiterin und eines jeden Arbeiters sein, sich so zu organisieren, wie sie oder er es wünscht, was einschließt, sich frei und ohne Einschränkung im Betrieb zu betätigen. Ganz grundsätzlich geht es also um das Selbstbestimmungsrecht der Menschen, sich für ihre Angelegenheiten und Interessen einzusetzen. Deswegen stehen wir zum Gewerkschaftspluralismus, auch weil er vor Tarifkartellen, Monopolen und Zentralismus schützt.

„Gelbe“ Gewerkschaften als Alibi

Auch wir teilen die Ablehnung gegenüber den sog. „gelben“, den arbeitgebernahen Gewerkschaften. Dieses Problem wird jedoch mit neuen gesetzlichen Regelungen nicht aus der Welt geschafft. Vielmehr hatte dieses Problem schon zu Zeiten der Tarifeinheit floriert. Und gerade durch den Tarifpluralismus ist es nun möglich, diese Phantomgewerkschaften auszuhebeln, weil nicht mehr ganze Belegschaften durch einen Vertrag mit einer solchen geknebelt werden können. Davon abgesehen genügt häufig allein der Hinweis auf die „Gegnerfreiheit“ von Gewerkschaften, um die gelben Gewerkschaften juristisch zu bekämpfen.

Die Argumentation mit dem Schreckgespenst der Spaltung und der unternehmerhörigen Gewerkschaften ist offensichtlich vorgeschoben. In Wahrheit richtet sich der Vorstoß des Tarifkartells aus BDA und DGB eindeutig gegen missliebige Gewerkschaften. Es ist offensichtlich, dass die Fachgewerkschaften, wie etwa GdL oder Marburger Bund, in den Bereichen relativ erfolgreich sind, in denen die heruntergewirtschafteten DGB-Gewerkschaften versagt haben. Genau zu diesem Zeitpunkt nun schreit der DGB nach dem Gesetzgeber, um von der Politik ein maßgeschneidertes Gesetz zur Unterbindung missliebiger Konkurrenz zu erhalten.

Der DGB als Ordnungs- und Disziplinierungsmacht

Die Gründe für die Arbeitgeberseite, sich auf eine gemeinsame Initiative mit dem DGB einzulassen, ist ihre Sorge, dass eine größere Gewerkschaftsfreiheit zu mehr Streiks und höheren Löhnen führen könnte. Denn im Gegensatz zum jetzigen Geschrei der BDA hatten die UnternehmerInnen bisher kein Problem, wenn in bestimmten Bereichen Ausnahmen von der Tarifeinheit geschaffen wurden, wenn damit das Tarifniveau abgesenkt wurde.
Dem von BDA/DGB propagierten Gedanken des sozialen Friedens können wir nichts abgewinnen. Im europaweiten Vergleich der Streiktage liegt Deutschland sowieso weit abgeschlagen. Es kann nicht die Aufgabe einer Gewerkschaft sein, den Untertanengeist zu fördern und den Betriebsfrieden durchzusetzen, v.a. in dem Land mit dem mittlerweile größten Niedriglohnsektor Europas. Das Gegenteil ist im Interesse der Beschäftigten: eine Zunahme von betrieblichen Kämpfen kann von uns nur begrüßt werden. Der Trend der Prekarisierung wie auch des Reallohnverlustes muss gestoppt und die Entwicklung hin zu einer Kultur des zivilen Ungehorsams gefördert werden.

Nationalistische Wirtschafts- und Gewerkschaftspolitik

Es ist bezeichnend, dass in Zeiten der Krise dem DGB nicht viel mehr einfällt, als sich mit den UnternehmerInnen gemein zu machen und eine Art nationale Burgfriedenspolitik zu praktizieren. Diese nationalistische Standortlogik führt einerseits dazu, dass die untere Hälfte der EinkommensbezieherInnen die Hauptlast der Krise tragen muss, und zum anderen dazu, dass die aggressive deutsche Wirtschaftspolitik mit Rückendeckung des DGB auf Kosten der Beschäftigten anderer Länder betrieben wird.
Der Gesetzesentwurf der ArbeitgeberInnen und des DGB trifft deshalb auf unsere entschiedene Gegenwehr. Gewerkschaft kann für uns nur bedeuten, gegenüber den UnternehmerInnen auf Konfrontation zu gehen und nicht mit ihnen Hand in Hand gegen andere Arbeiterorganisationen vorzugehen. Dabei berufen wir uns auf Ideale wie Solidarität oder gegenseitige Hilfe und meinen dies auch gegenüber Mitgliedern anderer Gewerkschaften und unorganisierten KollegInnen ernst. Es ist daher dringend geboten, den Widerstand gegen die Pläne des BDA, des DGB und der Parteien zur Einschränkung der Koalitionsfreiheit, des Streikrechts und der Tarifautonomie aufzunehmen.

„Finger weg vom Streikrecht!“

Die Kampagne „Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt Arbeitsfront“
ist eine Initiative verschiedener FAU-Gewerkschaften (Berlin, Dortmund, Frankfurt, Kiel, Leipzig, München) zur Verteidigung und Ausweitung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts in Deutschland. Hintergrund ist ein Gesetzesvorstoß von DGB und BDA, die die vom Bundesarbeitsgericht zugelassene Tarifpluralität auf Kosten von Streikrecht und Koalitionsfreiheit rückgängig machen wollen. Aufgrund der Verquickung von Tarif-, Streik- und Gewerkschaftsrecht, die der Bundesrepublik eigen ist, werden mit der Auseinandersetzung um die Tarifpluralität oder -einheit wichtige Weichen für die Rechte der ArbeiterInnen in Deutschland gestellt.

Kontakt: streikrecht(a)fau.org

• Der ASK / VAB Hamburg-Altona unterstützt diese Kampagne, es wäre wünschenswert, wenn auch konkrete Aktivitäten oder lokale Stützpunkte dieser Initiative gegründet würden. Wir wären mit Sicherhheit in Hamburg dabei.

Geschichte

Unsere eigene Geschichte:

Da ja immer mal wieder Nachfragen zur Geschichte der anarchosyndikalistischen FAU-IAA in Hamburg auftauchen, hier mal eine amüsante Darstellung – ausgebudelt aus dem Fundus unserer Vergangenheit – aus der anarchistischen Zeitung UTOPIA (Nr. 8/9, Nov./Dez. 1980). Amüsant eigentlich nur aus der heutigen Sicht. Vielleicht lernen die jungen Genoss~innen aus dieser Erfahrung einer gezielten Unterwanderung. Kann sicher nicht schaden.

FAU – EIN DRAMA IN 6 AUFZÜGEN
Dieses Drama muß doch endlich mal ein Ende haben, es gibt doch soviel Wichtiges zu tun!

Utopia

Und bitte: sucht nicht nach den damaligen gegnerische Protagonisten – ihr würdet Euch nur wundern, wo eine der führenden Figuren heute politisch aktiv ist …

Neuerscheinungen

Neuerscheinungen bei Syndikat-A:

In Zusammenarbeit mit dem Verlag Syndikat-A veröffentlicht das Hamburger Archiv Karl Roche folgende Broschüren, die eigentlich jede/r lesen sollte:

»Wer die Macht hat, hat das Recht«
von Fritz Linow

Der Reprint der Broschüre „Gewerkschaftsbewegung und Arbeitsrecht“ von 1928 sowie aller nachfolgenden Artikel des anarchosyndikalistischen Arbeitsrechtsexperten Fritz Linow aus der Theorie-Zeitschrift Die Internationale – bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit der FAUD/AS durch das Reichsarbeitsgericht 1930.

linow-tb

Diese grundlegenden und kenntnisreichen Artikel erklären die Entstehung und Kontinuität des bürgerlich-kapitalistischen Arbeitsrechts mehr als deutlich. Nur wer diese Zusammenhänge versteht, kann die heutige Arbeitsrechtsprechung aus einer Klassenperspektive heraus analysieren und politisch einordnen.

Ganz wichtig ist auch die Herausarbeitung der sozialistischen Rechtsauffassung durch Fritz Linow, die in einfacher Sprache ihren Klassenstandpunkt verdeutlicht:

»Deshalb muß jeder wahrhafte Sozialist seine Rechtsauffassung der des Bürgertums entgegenstellen und für seine Rechtsanschauung wirken, nicht für die der gegnerischen Klasse, von der ihn Abgründe trennen.
Bürgerliches Recht und sozialistisches Recht sind nicht in Übereinstimmung zu bringen. Wird dieser Weg von der Arbeiterschaft beschritten, dann zerfließt die Autorität der kapitalistischen Wirtschaft und des Staates wie Nebel vor der Sonne.
«
(Fritz Linow)

Inhalt der Broschüre:
Einleitung: Zur Entstehungsgeschichte des Arbeitsrechts

Gewerkschaftsbewegung und Arbeitsrecht – FAUD-Broschüre aus dem Jahre 1928

Artikel in DIE INTERNATIONALE von 1928-1930:
Gewerkschaftsbewegung und Arbeitsrecht; Klassenkampf und Sozialpolitik; Gewerkschaftliche Interessenvertretung und Arbeitsgerichtsbarkeit; Das Problem der „wirtschaftlichen Vereinigung“; Betrachtungen zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Haftung der Gewerkschaften bei Streiks; Das Arbeitszeitrecht; Gewerkschaftspolitik und Schlichtungswesen; Kollektivvertrag und direkte Aktion; Eine unmögliche Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts

»Die Arbeitsgerichtsbarkeit resultiert also, wie wir sehen konnten, aus dem Arbeitsrecht und aus der besonderen Form des Arbeitskampfes, der sich durch die reformistische Einstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung ergeben hat. So wie die bürgerlichen Gerichte sind auch die Arbeitsgerichte Institutionen, die dem Selbsterhaltungstrieb des Staates und der kapitalistischen Wirtschaft dienen. Sie sind Machtinstrumente der besitzenden Klasse. Daran ändert auch nichts die paritätische Zusammensetzung der einzelnen Arbeitskammern. Das Gesetz ist gegeben, und seine Vollstrecker können sich nur im Rahmen der herrschenden Rechtsanschauung betätigen: Der Sozialismus, der eine besondere Rechtsauffassung hat, die sich von ganz anderen Grundsätzen als das bürgerliche Recht leiten läßt, findet in den Arbeitsgerichten keine Heimstätte. Der Sozialismus fußt auf Gegenseitigkeit der Interessen, kennt die Begriffe des Eigentums nicht und kommt folglich wegen der ganz anders gearteten Auffassung von der gesellschaftlichen Betätigung zu anderen moralischen und sittlichen Wertungen, als wir das in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sehen. Diese Ordnung muß sich der Autorität einer sogenannten über den Klassen stellenden Organisation, also des Staates bedienen, um die einander widerstrebenden Elemente der Gesellschaft zwangsläufig zusammenzuführen. Diese Eigenart ist aus den Besitzverhältnissen geboren und dient immer nur den Interessen derjenigen Gesellschaftsgruppen, die vermöge der großen Zahl der gesellschaftlichen Reichtümer, die sich in ihrer Hand befinden, dominierend im Gesellschaftsverbande sind. Demgegenüber ist der Sozialismus eine Anschauung, die zwar nicht auf dem Boden der Gleichmacherei steht, aber dennoch der Meinung ist, daß Voraussetzung für ein zwangsloses und glückliches Zusammenleben der Menschen
das Gesellschaftseigentum ist. Aus dem Gesellschaftseigentum heraus entspringt die besondere Rechtsauffassung der Sozialisten und ihrer Organisationen.

Deshalb muß jeder wahrhafte Sozialist seine Rechtsauffassung der des Bürgertums entgegenstellen und für seine Rechtsanschauung wirken, nicht für die der gegnerischen
Klasse, von der ihn Abgründe trennen. Bürgerliches Recht und sozialistisches Recht
sind nicht in Übereinstimmung zu bringen. Die diese beiden Anschauungen zugrunde liegende Ethik ist nicht nur durch die besondere Klassenteilung bedingt, sondern entspringt bei den Sozialisten dem Gefühl und dem Wunsch nach Gerechtigkeit, beim Bürger dem Willen zur Selbstbehauptung und zur Unterdrückung aller nicht seine Meinung teilenden Individuen. Aus der Tatsache dieser unterschiedlichen ethischen und rechtlichen Einstellung ist nur die eine Konsequenz zu ziehen, nämlich abseits von der Arbeitsgemeinschaftspolitik den Weg der sozialistischen Rechtsgestaltung zu gehen, der mit der Umwandlung der ökonomischen Formen beginnt. Wird dieser Weg von der Arbeiterschaft
beschritten, dann zerfließt die Autorität der kapitalistisdien Wirtschaft und des Staates wie Nebel vor der Sonne.
« (Fritz Linow)

► Die Broschüre hat 56 Seiten im A4-Großformat – Preis: 4,50 Euro
Reihe Syndikat-A # 59

Sensationeller Fund und Reprint mit vielen Bildern und Erläuterung zum Kapp-Putsch 1929

kappen-tb

RUDOLF ROCKER: KAPP-PUTSCH

Am Anfang stand im Frühjahr 2010 eine Internet-Suche zu einem völlig anderen Thema, die auf die Homepage und in das Online-Archiv der syndikalistischen schwedischen Gewerkschaft SAC führte – und zur Entdeckung eines mir vollkommen unbekannten Textes von RUDOLF ROCKER: Kapp-Kuppen. En skildring från noskediktaturens tyskland. Av en tysk. Översättning av F. S., Örebro 1920 (S.A.C.:s förlag). (Das SAC-Online-Archiv birgt übrigens auch einige Schätze in nicht-skandinavische Sprachen; ein Besuch lohnt sich.)
Eine Online-Recherche im RUDOLF-ROCKER-Nachlaß und im Schriften-Bestand beim Internati¬onaal Instituut voor Sociale Geschiedenis (IISG) in Amsterdam ergab, daß offenbar weder ein Manuskript noch eine gedruckte deutschsprachige Fassung von diesem Text existiert, von anderen Sprachen ganz zu schweigen. Auch die verdienstvolle, wenn auch etwas unsystematische ROCKER-Bibliographie auf Anarcho Syndicalism 101 verweist lediglich auf die Ausgabe im IISG. Der Text war also tatsächlich eine Entdeckung. Und was lag näher, als im 90. Jahr des Kapp-Putsches diese Schrift endlich einem deutschsprachigen Publikum zugänglich zu machen. Mit ERIK ALFREDSSON konnte ein kompetenter Übersetzer gewonnen werden, der zudem mit dem ROCKERschen Sprachstil vertraut ist und versucht hat, das – wahrscheinlich verlorene – deutsche Original so gut wie möglich nachzuempfinden.
(aus dem Vorwort)

»Wer die jüngsten Ereignisse vollständig begreifen und richtig deuten will, der muß sich die Entwicklung der letzten Jahre klar machen; nur so ist es möglich, den inneren Zusammenhang des Geschehenen zu verstehen.
Man spricht und schreibt so viel von der Revolution vom 9. November 1918 und bezeichnet sie bei jeder Gelegenheit als einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschen Volkes. Aber diese Behauptung ist nur bedingt richtig. Der 9. November war für uns nicht der Prolog zu einem neuen Leben, sondern leider bloß der Epilog eines historischen Dramas, das seine Wurzeln in einem schuldbelasteten Vorspiel hatte und uns immer noch keine Aussicht auf eine neue Zukunft gegeben hat. Es war ein lediglich vorübergehend gültiges Schlußwort und nicht das erste Kapitel einer neuen Entwicklungsphase für das deutsche Volk, welches neue Perspektiven für eine gesellschaftliche Umwälzung eröffnet.
Die Revolution verbannt den Geist des Vergangenen, indem sie neue Fakten schafft, an denen traditionelle Begriffe und Vorstellungen brechen sollen wie die brausenden Wellen an den Klippen. Der 9. November war ein Zusammenbruch, aber nicht der schöpferische Beginn eines neuen Lebens; hierin erschöpft sich Bedeutung der gegenwärtigen Tage. Daß er nicht der Ausgangspunkt einer neuen Zeit werden konnte, macht die schmerzhafte Tragödie aus, die das deutsche Volk zu durchleben gezwungen ist.
(…)
Der Auftakt der Gegenrevolution

Bereits einige Wochen nach der Umwälzung des 9. Novembers mußte jeder einigermaßen informierte Mensch davon überzeugt sein, daß der eingetretene Zustand nur eine äußerliche Veränderung war, aber keineswegs der Beginn einer neuen Gesellschaftsordnung. Die frischgebackenen sozialdemokratischen Minister zeigten bereits am Anfang ihrer Regierung, daß sie überhaupt nicht gesinnt waren, eine gründliche Umwandlung der Verhältnisse zu versuchen. Das war eigentlich nicht verwunderlich. Der Vorwärts hatte ja nur wenige Tage vor den Novemberereignissen erklärt, daß das deutsche Volk nicht für die Republik reif war. Nicht bloß, daß man jeden Versuch einer ökonomischen Neuordnung verhinderte, man brachte es sogar nicht einmal fertig, die nunmehr republikanische Staatsordnung zu befestigen. Der ganze alte Beamtenapparat, der bis in die Knochen monarchistisch war, blieb weiterhin in Funktion. Man hatte nicht einmal den Mut, durch eine vollständige Veröffentlichung der Akten die ungeheure Schuld, die auf seinen Schultern lastete und auf verbrecherische Weise den Krieg herbeiprovoziert hatte, offenzulegen. Die neue sozialdemokratische Regierung wurde ganz einfach in die Rolle des Hehlers gezwungen, da sie ja selber jahrelang Handlanger der gewissenlosen Verbrecher war, die das deutsche Volk und darüberhinaus alle Völker Europas an den Rand des Abgrundes gebracht hatten.«
(…)

Hätte die deutsche Arbeiterklasse sich mehr mit der Eroberung von Boden, Fabriken und Werkstätten beschäftigt, und weniger mit der Eroberung der sogenannten politischen Macht, mit einem Worte, wäre der Regierungspolitik von Parteien und Staat die der Arbeit entgegengestellt worden, wären uns viele bittere Erfahrungen erspart geblieben. Wir stehen jedoch vor Tatsachen, die nicht ungeschehen gemacht werden können, und es wäre Unsinn über Sachen zu jammern und zu klagen, die sich nicht mehr ändern lassen. « (Auszüge RUDOLF ROCKER)

► Die Broschüre hat 58 Seiten – Preis: 3,50 Euro.
Reihe Syndikat-A # 58

►► Bestellungen über: http://zuchthaus.free.de/syndikat-a/

60 Jahre Tarifautonomie

mega
60 Jahre Tarifvertragsgesetz – Tarifautonomie – Tarifvielfalt

Manchmal gewinnt ein langweiliges Buch durch die Aktualität plötzlich ein ganz anderes Gewicht. Dies ist nun mit den VSA-Buch Zukunft der Tarifautonomie. 60 Jahre Tarifvertragsgesetz: Bilanz und Ausblick passiert. Im Frühjahr erschienen, hatte ich es kurz angelesen und eine Rezension begonnen. Nach dem BAG-Beschluß zur Aufhebung der „Tarifeinheit“ nahm ich das Buch noch einmal zur Hand – und da erscheinen Meinungen plötzlich in einem ganz anderen Lichte.

In seinem Beitrag schreibt der DGB-Chef Michael Sommer folgendes: „Sollten Teile der Politik und der Arbeitgeber in der jetzigen Krise versuchen, die Tarifpolitik und die Tarifautonomie zu schleifen, dann werden sie auf gewerkschaftliche Gegenwehr stoßen.“ Und: „Mit einer generellen Verlagerung des Abschlusses arbeitsrechtlicher Vereinbarungen auf die Betriebsebene ließen sich die Gewerkschaften das Streikrecht nehmen. Das werden wir nicht zulassen.“

Kaum ändert das Bundesarbeitsgericht seine Auffassung (nach 60 Jahren!) zur „Tarifeinheit“, kippt der DGB seine Meinung und kollaboriert als Deutsche Arbeitsfront mit dem BDA-Kapitalistenverband, um notfalls per Grundgesetzänderung eine Wiederherstellung des Grundsatzes „Ein Betrieb – ein Tarif“ im Tarifvertragsgesetz (TVG) durchsetzen zu können. Eine größere Koalition gegen das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit kann es in Deutschland nicht geben! Aber – es war ja schon immer die DGB-Gewerkschaftsmaxime, aufgrund der „historischen Erfahrung von 1933 bis 1945 den Neuanfang im Jahre 1949 mit dem Tarifvertragsgesetz genutzt und immer versucht [zu haben], für Branchen passgenaue Lösungen zu schaffen. Die Tarifautonomie und das Tarifvertragsgesetz sind somit Voraussetzungen dafür, soziale Belange der Beschäftigten und gesicherte Arbeits- und Lebensbedingungen zu garantieren.“ (Sommer)

Heftiger kann ein DGB-Vorsitzender nicht lügen. Das gesamte Buch durchzieht ein Lamentieren über Niedriglohnsektoren, Armutslöhne, Sklavenarbeit, entgarantierte Arbeitsverhältnisse – und wer hat daran seit 1949, also seiner Gründung, nichts wirklich verändern wollen oder können? Eben, der DGB.

Aber jetzt kommt’s. In seinem Beitrag Zukunft der Tarifautonomie erklärt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Ex-Präsident des BAG, Thomas Dieterich, nach diversen Seitenhieben auf die neuen Spartengewerkschaften und deren Verweigerung von „Solidaritätsopfern“ für die Arbeitnehmer „am unteren Rand der Lohnskala und die prekär Beschäftigten“(„Entsolidarisierung“) folgendes:.

»Schwieriger sind die Probleme, die sich auf der Seite der Gewerkschaften ergeben, seit konkurrierende Organisationen in denselben Betrieben aktiv sind und unterschiedliche Tarifverträge abschließen. Nach der alten Rechtsprechung des BAG schien das Konkurrenzproblem durch eine schneidige Kollisionsregel lösbar. In jedem Betrieb könne nur ein Tarifvertrag maßgebend sein, und zwar im Zweifel der speziellste. Diese Lösung war aber immer umstritten und greift viel zu kurz, wie sich jetzt zeigt. Vor allem verletzt sie die Koalitionsfreiheit derjenigen Gewerkschaft, deren Tarifvertrag ausgeschlossen werden soll. Ein Gericht kann die Ergebnisse koalitionsmäßiger Betätigung nicht so einfach für
unwirksam erklären. Die Kollisionsregel des BAG führt außerdem zu absurden
Ergebnissen. Spezialisierte Berufsgewerkschaften hätten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, und Firmentarifverträge würden sich stets gegen Flächentarifverträge durchsetzen. Von einem Funktionsgewinn für das Tarifsystem kann also keine Rede sein. Diese Rechtsprechung wird mit Sicherheit aufgegeben werden müssen.

Dennoch hat die Diskussion durch den Lokführerstreik starken Auftrieb erhalten. Sogar der Gesetzgeber wird zum Einschreiten aufgerufen. Die Tarifeinheit im Betrieb sei durch eine gesetzliche Kollisionsregel zu gewährleisten. Zumindest müssten die konkurrierenden Gewerkschaften gezwungen werden, Tarifgemeinschaften zu bilden oder ihre Tariflaufzeiten
wenigstens zu synchronisieren. Alle diese Vorschläge wollen die Tarifautonomie stark einschränken. Sie könnten deshalb vor der Verfassung nur dann Bestand haben, wenn sehr gewichtige Belange der Allgemeinheit einen solchen Eingriff verlangten. Die Unannehmlichkeiten schwieriger Tarifverhandlungen und die Gefahr vermehrter Arbeitskämpfe können dazu aber keinesfalls ausreichen. Auch wenn das unbequem
ist: Koalitionspluralismus entspricht unserem freiheitlichen Koalitionssystem und Tarifpluralität ist dann eine natürliche Folge.

Das bedeutet allerdings nicht, dass für neue Gewerkschaften und breiten Koalitionswettbewerb alle Dämme gebrochen wären. Hier bleibt die Rechtsprechung gefordert. Erforderlich ist eine Stufenfolge rechtlicher Hürden, die eine tarifpolitisch aktive Gewerkschaft überwinden muss. Schon die Tariffähigkeit setzt bekanntlich den Nachweis ausreichender »Mächtigkeit« voraus. Ferner muss Tarifzuständigkeit gegeben sein, was den Berufsgewerkschaften fachliche und thematische Grenzen setzt.«

Eine schallende Ohrfeige für die aktuelle Politik des DGB.

balken

Hier meine bisherige Rezension des Buches:

Unter dem anspruchsvollen Titel Zukunft der Tarifautonomie hätte ich eigentlich mehr erwartet. Jedenfalls als gewerkschaftlich aktiver Leser hatte ich erwartet, dass mich einige neue Informationen erreichen könnten. Das Gegenteil ist der Fall – nichts wirklich Neues.

Allerdings kann man anhand dieses Buches – die Texte hätte man wohl sonst sich einzeln zusammensuchen müssen – schnell erkennen, wo lang der Hase für die DGB-Gewerkschaften laufen: so viel Flächentarifvertrag wie möglich („Tarifverträge sind praktizierte Demokratie im Betrieb und stellen mit der Mitbestimmung für die Beschäftigten eine zentrale Grundlage dar.“ – Michael Sommer, DGB-Vorsitzender), und wenn das nicht durchsetzbar ist, dann eben Haustarifverträge. Die Anzahl letzterer stieg von 1990 bis 2009 von 2.500 auf 10.000. Kein Ruhmesblatt für die Gewerkschaftsbewegung.

Deutlich wird auch, dass Sommer den DGB und damit auch die Tarifverträge als „tragende Säule des Sozialstaats“ sieht. Das bürgerlichen und kapitalistischen Lager, das gegen die Tarifautonomie zu Felde zieht, versteht er als „Angriff auf das Herz der sozialen Demokratie und das zentrale Instrumentarium der Gewerkschaften“. Da die Unternehmer die Friedenspflicht als „zentrales Instrument der Tarifverträge“ ansehen, fühlt sich der DGB-Sommer zu sehr in die Rolle des „Ruhestifters im Betrieb“ reduziert und verweist auf die zusätzliche Schutz- und Gestaltungsfunktion des Tarifvertrages.

Irgendwelche Überlegungen, wie sich gegen die Erosion des Flächentarifvertrages gewehrt werden können, sind nicht zu finden. Außer natürlich der Ruf nach dem Staat, der durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifen und durch einen gesetzlichen Mindestlohn prekäre Beschäftigung verhindern möge.

Auch der Beitrag des WSI-Wissenschaftlers in der Hans-Böckler-Stiftung und Leiter des WSI-Tarifarchivs in Düsseldorf, Reinhard Bispinck, stellt klar: „Das vom IG Metall-Vorsitzenden bereits seit 1997 geforderte »Ende der Bescheidenheit« konnte nicht in die lohnpolitische Realität umgesetzt werden. Die Lohnquote sank 1998 auf einen historischen Tiefstand.“

Hauptargument
Sehr interessant der Beitrag der ver.di-Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Möning-Raane (Nachdruck aus den WSI-Mitteilungen 4/2009), die behauptet, dass ver.di unter keinen Umständen mehr Tarifverträge unter Stundensätzen von 7,50 Euro abschließen würde. Sollte dies dennoch notwendig sein, müsse der ver.di-Bundesvorstand zustimmen. Voraussetzung sei dabei auch, daß „die einzelnen Tarifbereiche darlegen müssen, wie sie diese Niedrigentgelte überwinden wollen und dazu konkrete Umsetzungsschritte und Stufenpläne entwickeln. Jeder einzelne Abweichungsfall ist vom ver.di-Bundesvorstand zu genehmigen.“ Auch erklärt Mönig-Raane, daß „die Tarifziele von einer großen Mehrheit der Mitglieder in den jeweiligen Bereichen getragen werden“ müssen, um einer „klientelspezifischen Entgeltpolitik“ den Weg zu versperren.
Nun, diese beiden Grundsätze wurden im BabyLohn-Konflikt völlig außer Acht gelassen.

Und der NGG-Vorsitzende Möllenberg sieht konstruktive Gewerkschaftsarbeit auch nur in der Zahl abgeschlossener Tarifverträge. Mit einem Unterschied jedoch: seine Gewerkschaft schließt (so kann man ihn verstehen) grundsätzliche keine Verträge für Belegschaften angeschlossen werden, deren Betriebsrat inaktiv in der Mitgliederwerbung ist: „Trotz mehrer Informationsangebote seitens der NGG gelang es nicht, irgendeine Mitgliederbewegung zu erreichen. Ein für uns negatives Beispiel.“ Hier hatte die NGG 27 von 140 Mitarbeiter/innen organisiert und war aufgrund dieser sich nicht verändernden Situation nicht bereit, zu „kollektivem Betteln“. In einem zweiten Beispiel – ebenfalls aus dem Osten der Republik – wurde durch eine Werbekampagne 420 Arbeiter/innen in einer Großbäckerei Mitglied der NGG und durch Tarifverhandlungen stieg der unterste Lohn von 5,41 (2008) auf 7,51 Euro/Stunde (ab 1. April 2010).

Einer der DGB-Vorschläge dazu ist auch ein Mindestlohnrat britischen Kalibers, der die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes an die wirtschaftliche Entwicklung vornehmen sollte – „unter Beteiligung der Gewerkschaften“ natürlich. Letztlich geht es auch Möllenberg – er war der erste, der einen gewerkschaftlichen Mindestlohn von seinerzeit 1.500 DM forderte – nur darum, über die Skandalisierung des Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor (und seine Gewerkschaft kennt sich dort sehr gut aus – Hotel- und Gaststättengewerbe), einerseits über einen „gesetzlichen Mindestlohn als Chance zur eigenständigen Existenzsicherung von Arbeitenden als Materialisierung des grundgesetzlichen Sozialstaatsgebotes“ zu sehen. Demnach müßte der DGB oder die NGG auch ein Äquivalent von 7,50 E/Std. für jede Arbeit fordern und eine „Materialisierung des grundgesetzlichen Sozialstaatsgebotes“ in Höhe von mindestens 1.000 €uro für Hart IV-Empfänger/innen fordern. Der angebliche Sozialstaat kann ja nicht teilbar sein …

Ein weiteres Schlagwort aus der Diskussion: Verbetrieblichung. Gemeint ist hiermit der „Betriebssyndikalismus“, die Angst der Gewerkschaftsfunktionäre, weiteren Einfluß – und damit auch politische Macht – zu verlieren.

Das Gewerkschaftsverständnis bedeutet allen Autoren ist nichts weiter als Sachverwalter der Beschäftigteninteressen im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Lösung zu sein … will heißen, wir regeln Eure Angelegenheiten im Kapitalismus.

Die Klagen über schwindende Solidarität untereinander setzt die DGB-Gewerkschaftsbewegung nichts entgegen – sie hat keine eigene Kultur der Solidarität entwickelt oder sie – verspielt. Sie hat keine weitergehenden Mobilisierungsidee als „mehr Mitbestimmung“ (wobei?) …

Ich beende diese Rezension einmal mit folgendem Marx-Zitat, es wird allerdings auch nichts mehr helfen, denn sozialdemokratische Gewerkschafter haben die Idee der Gewerkschaften als ‚Schule des Sozialismus’ längst auf den Misthaufen ihrer eigenen Geschichte geworfen:

Die Gewerkschaften sind unumgänglich für den täglichen Guerillakrieg zwischen Kapital und Arbeit; sie sind noch weit wichtiger als organisierte Förderungsmittel der Aufhebung des Systems der Lohnarbeit selbst.“ (Karl Marx, 1866, „Genfer Resolution“)

Folkert, ASK / VAB Hamburg-Altona

Reinhard Bispinck / Thorsten Schulten (Hrsg.)
Zukunft der Tarifautonomie
60 Jahre Tarifvertragsgesetz: Bilanz und Ausblick
216 Seiten (2010) – EUR 16.80 – sFr 29.50 – ISBN 978-3-89965-375-5

arbeiter

balken

Tarifvielfalt

Arbeitgeber und DGB haben sich verbündet. Sie wollen kleine Gewerkschaften klein halten. Nachdem das Bundesarbeitsgericht das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarif“ gekippt hat, könnte es künftig nämlich noch mehr Interessenvertretungen und ständige Arbeitskämpfe geben.

Berlin – Wenn es auf der Bühne losgeht, ist Reinhard Göhner schon wieder in der Kulisse verschwunden. Den großen Auftritt überlässt er anderen, die wirklich Wichtigen scheuen das Licht. Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, früher mal Staatssekretär, ein CDU-Mann mit Kontakten nach überall, ist einer der tüchtigsten Lobbyisten der deutschen Wirtschaft. Und schlau ist er auch. Göhner sorgt sich seit Jahren um das Prinzip der Tarifeinheit und hat sich zeitig nach Alternativen umgeschaut. Und er ist fündig geworden.

Göhner hat das Urteil des BAG zur Tarifeinheit kommen sehen. Weil sich abzeichnete, dass die obersten Arbeitsrichter das gewohnte Prinzip (ein Betrieb, ein Tarifvertrag) killen und die Tarifpluralität auf Basis der grundgesetzlichen Koalitionsfreiheit höher einstufen würden. Göhners Sorge: In den Betrieben tummeln sich künftig mehrere Gewerkschaften, so wie bislang schon bei Bahn und Lufthansa, es gibt ständig Arbeitskämpfe, das Tarifsystem zersplittert und am Ende haben wir englische Verhältnisse: Viel zu viele Gewerkschaften, die ständig Zoff machen und schließlich von einer harten Hand (Maggie Thatcher) verboten werden müssen. Armes Deutschland.

Nicht mit Göhner. Über zwei Jahre hat er mit Gewerkschaften über einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag verhandelt, und als der dann im Sack war, ist er durch die politische Landschaft getingelt. In mehr als 20 Gesprächen, von der Bundeskanzlerin über die relevanten Minister und arbeitsmarktpolitischen Sprecher, hat der Chefeinflüsterer der Arbeitgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit erläutert. Und wie die aussehen könnte, hat Göhner gleich mitgeliefert: Gibt es in einem Betrieb mehrere Tarifverträge, die für eine bestimmte Beschäftigtengruppe gedacht sind, dann gilt nur der Vertrag der Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.

Was für die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung ist: Solange der vorrangige Tarifvertrag läuft, gilt die Friedenspflicht auch für alle anderen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Ob diese Einschränkung des Arbeitskampfrechts allerdings verfassungskonform ist, wird hier und da bezweifelt.

Nicht so von Rupert Scholz. Der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister hat im Auftrag Göhners ein „Rechtsgutachten zur Problematik von Tarifpluralität und Tarifeinheit“ erstellt, indem es im Wesentlichen um Verfassungsfragen geht. „Die Frage bleibt allerdings, ob eine solche Ausdehnung der Friedenspflicht mit Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz zu vereinbaren ist“, schreibt Scholz, um später festzustellen, dass „dieser grundrechtliche Schutz der Arbeitskampffreiheit als solcher nicht zur gesetzgeberischen Disposition steht“. Schließlich könne der Artikel 9 Absatz 3, Scholz zitiert das Bundesverfassungsgericht, „zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden“. Zum Gemeinwohl gehört Scholz zufolge die Tarifeinheit, da diese „zur Wahrung und Sicherung einer funktionsfähigen Tarifautonomie notwendig ist“. Und „die maßgebenden Grundsätze der Tarifeinheit“ sollten in einem neuen Paragrafen 4a des Tarifvertragsgesetzes festgeschrieben werden, meint der Jurist.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein-gesetz-gegen-die-feuerwehr/1874768.html

Ein Prinzip wird beerdigt

Rechtsprofessor Volker Rieble hält es vor diesem Hintergrund für falsch, die Entstehung von Spartengewerkschaften per Gesetz zu erschweren. Das fördere nur die Trägheit einiger Gewerkschaftsriesen. Mehr Wettbewerb sei sinnvoll und komme letztlich den Arbeitnehmern zugute. Claus Weselsky, Chef der Lokführergewerkschaft GDL, sieht das von Berufs wegen ähnlich: »Das ist wie in einer Demokratie, die ja auch davon lebt, dass es mehrere starke Parteien gibt.«
Zudem bleibt den Arbeitgebern im Fall von Dauerstreiks in ihren Betrieben noch ein ganz anderes Machtmittel. Legen beispielsweise die Flugbegleiter die Arbeit nieder, kann die Lufthansa für diese Zeit auch allen anderen Mitarbeitern den Lohn streichen. »Das ist rechtlich zulässig«, sagt Rieble. Und es wäre umgekehrt auch bei einem Streik der Piloten, der Flugabfertiger oder des übrigen Bodenpersonals möglich. »Leichtfertig ausgerufene Streiks werden da schnell ziemlich unbeliebt«, vermutet der Arbeitsrechtler.

Selbst wenn sich die eher zurückhaltende deutsche Streikkultur doch radikal wandeln sollte, könne man immer noch rechtlich nachsteuern. »Das ändert sich nicht von heute auf morgen«, sagt der Jurist. In der aktuellen Debatte sei »viel Aktionismus dabei«.

http://www.zeit.de/2010/27/Tarifautonomie

Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf: AUSPERRUNG

Als Aussperrung wird die von dem Arbeitgeber planmäßig vorgenommene Ausschließung mehrer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahung bezeichnet. Zu unterscheiden sind die Abwehraussperrung (die Aussperrung dient der Abwehr eines Arbeitskampfes) und die Angriffsaussperrung (die Aussperrung leitet einen Arbeitskampf ein).

Eine Aussperrung ist zulässig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Die Aussperrung wird zur Abwehr eines zulässigen Arbeitskampfes vorgenommen.
• Die Arbeitnehmer und die Gewerkschaft sind über die Aussperrung unterrichtet.
• Der Arbeitgeber beachtet bei der Aussperrung das Übermaßverbot.
• Die Aussperrung wird von dem zuständigen Arbeitgeberverband getragen.

Eine Ausnahme ist ein Arbeitgeber, der keinem Arbeitgeberverband angehört und bei dem durch den Streik der Abschluss eines Firmentarifvertrages erzwungen werden soll. In diesem Fall obliegt die Entscheidung über die Aussperrung allein dem Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber kann die Aussperrung auch auf nichtstreikende Arbeitnehmer oder auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (sofern ein sachlicher Grund besteht) erstrecken. Dabei hat er aber immer das Übermaßverbot bzw. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten: Dies wirkt sich insbesondere bei der Zahl der ausgesperrten Arbeitnehmer aus:

Nach einem Grundsatz ist das Übermaßverbot z.B. beachtet, wenn der Arbeitnehmer bei einem Anteil von 25 % der streikenden Arbeitnehmer am Gesamtanteil der Arbeitnehmer die Aussperrung auf nicht mehr als weitere 25 % der Arbeitnehmer bezieht.

Folgen einer rechtmäßigen Aussperrung sind, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis für die Zeit der Aussperrung ruhen, das Arbeitsverhältnis aber grundsätzlich bestehen bleibt.

Eine Ausnahme davon ist die Form der lösenden Aussperrung, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese kann bei längerandauernden, rechtswidrigen Streiks ausgesprochen werden. Nach dem Ende des Streiks hat der Arbeitnehmer aber einen Wiedereinstellungsanspruch, sofern die Weiterbeschäftigung möglich und zumutbar ist.

Eine rechtswidrige Aussperrung bleibt für den Arbeitnehmer folgenlos. Er verliert seinen Vergütungsanspruch nicht, ist aber grundsätzlich auch zur Ausführung der Arbeit verpflichtet.

Angriffsaussperrung/Aggressivaussperrung
Von einer Angriffsaussperrung spricht man, wenn die Arbeitgeberseite den Arbeitskampf mit einer Aussperrung zur Durchsetzung ihrer Ziele beginnt (Kissel, Arbeitskampfrecht, § 14 Rn. 26). Der große Senat des BAG erwähnt in seinem Beschluss vom 28.1.1995 die Angriffsaussperrung als eine legitime, wenn auch praktische seltene, Möglichkeit (BAG AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Bl. 9/R). In der Praxis hat sich die Angriffsaussperrung nicht mehr durchsetzen können, entsprechend gibt es auch keine Entscheidungen die entsprechende Anforderungen skizzieren.

Zweck der Aussperrung
Der Sinn der Aussperrung ist es, die Streikkassen der Gewerkschaften zu leeren und die Belegschaft zu demoralisieren. Als „kalte Aussperrung“ wird die mit angeblichen Zulieferproblemen begründete Betriebsstillegung bezeichnet. In diesem Fall haben die Ausgesperrten weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld des Arbeitsamtes noch auf Streikgeld der Gewerkschaften.